Kurze Antwort
Zum kleinen Jägerrecht gehören die essbaren Teile des Aufbruchs wie Leber und Lunge; Lymphknoten und Zwerchfell zählen nicht dazu.
Das kleine Jägerrecht umfasst typische Schlachtnebenprodukte wie Herz, Leber, Lunge und Nieren. Lymphknoten und Zwerchfell sind keine Teile des kleinen Jägerrechts.
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