Kurze Antwort
Berechtigt sind ausschließlich Personen, die den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln besitzen.
Der Sachkundenachweis bestätigt Fachkenntnisse zu Wirkung, Anwendung und Sicherheit von Pflanzenschutzmitteln. Volljährigkeit, Betriebsbesitz oder ein Traktorenführerschein genügen ohne diesen Nachweis nicht.
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