NiedersachsenNatur & JagdpraxisNDS-NA-164-2022

Welche Personen sind berechtigt, chemische Pflanzenschutzmaßnahmen mit Sprühgeräten durchzuführen?

Kurze Antwort

Berechtigt sind ausschließlich Personen, die den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln besitzen.

  • A)Alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • B)Alle Personen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb besitzen
  • C)Alle Personen, die den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln besitzen
  • D)Alle Personen, die den Führerschein für die Zugmaschine des Pflanzenschutzgerätes besitzen
Erklärung

Der Sachkundenachweis bestätigt Fachkenntnisse zu Wirkung, Anwendung und Sicherheit von Pflanzenschutzmitteln. Volljährigkeit, Betriebsbesitz oder ein Traktorenführerschein genügen ohne diesen Nachweis nicht.

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