Kurze Antwort
Der Jagdleiter ist verpflichtet, den gültigen Jagdschein der Teilnehmenden zu kontrollieren.
Vor Beginn der Jagd prüft der Jagdleiter die Jagdberechtigung, wozu insbesondere der gültige Jagdschein gehört. Eine generelle Pflicht zur Kontrolle von Waffenbesitzkarte, Waffe oder Munition besteht dabei nicht.
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