Kurze Antwort
Richtig ist: Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Richtig ist: Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Jagdgenossenschaft entsteht kraft Gesetzes, alle Eigentümer bejagbarer Flächen sind Zwangsmitglieder, und sie wird durch einen Jagdvorstand vertreten; damit ist sie keine freiwillige Vereins- oder GmbH-Genossenschaft, sondern eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit Satzung und Aufsicht durch die Jagdbehörde.
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