Kurze Antwort
Zu beachten sind die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 zur Lebensmittelhygiene und die nationale Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des EU-Lebensmittelrechts; ein Lehrbuch ist keine Rechtsvorschrift.
Bei der Direktvermarktung gelten die Hygienevorgaben der EU (852/2004) und deren nationale Umsetzungsvorschriften. Diese regeln Registrierung, Hygieneanforderungen (z. B. Wildkammer) und Dokumentationspflichten; Lehrbücher haben keinen rechtsverbindlichen Charakter.
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