NiedersachsenRechtNDS-RE-401-2022

Welche Schusswaffe muss ein amtliches Beschusszeichen tragen?

Kurze Antwort

Richtig sind: ein jetzt hergestellter Nachbau einer Steinschlosspistole (Original 18. Jhdt.) und Ordonnanzgewehr aus dem 2. Weltkrieg.

  • A)ein jetzt hergestellter Nachbau einer Steinschlosspistole (Original 18. Jhdt.)
  • B)Ein Druckluftgewehr, das dem Geschoss eine Energie von ca. 10 Joule erteilt.
  • C)Ordonnanzgewehr aus dem 2. Weltkrieg
  • D)Bauartgeprüfter Schreckschussrevolver im Kaliber bis 6 mm
Erklärung

Richtig sind Nachbau-Steinschlosspistole und Ordonnanzgewehr, weil alle nach dem 31.12.1890 hergestellten Feuerwaffen der Beschusspflicht unterliegen und ein amtliches Beschusszeichen tragen müssen. Das Druckluftgewehr (Luftdruck, keine Feuerwaffe) und der bauartgeprüfte Schreckschussrevolver (PTB-/F-Zeichen, keine Beschusspflicht nach BeschG) benötigen kein Beschusszeichen.

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