Kurze Antwort
Richtig sind: ein jetzt hergestellter Nachbau einer Steinschlosspistole (Original 18. Jhdt.) und Ordonnanzgewehr aus dem 2. Weltkrieg.
Richtig sind Nachbau-Steinschlosspistole und Ordonnanzgewehr, weil alle nach dem 31.12.1890 hergestellten Feuerwaffen der Beschusspflicht unterliegen und ein amtliches Beschusszeichen tragen müssen. Das Druckluftgewehr (Luftdruck, keine Feuerwaffe) und der bauartgeprüfte Schreckschussrevolver (PTB-/F-Zeichen, keine Beschusspflicht nach BeschG) benötigen kein Beschusszeichen.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.