Kurze Antwort
Bei öffentlichen Veranstaltungen dürfen keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes mitgeführt werden.
Das WaffG verbietet das Führen von Waffen bei Volksfesten, Sportveranstaltungen, Märkten etc., unabhängig von Kleinem Waffenschein oder historischen Vorderladern. Ausnahmen bedürfen einer behördlichen Ausnahmegenehmigung, die hier nicht vorliegt.
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