NiedersachsenRechtNDS-RE-445-2022

Welche Schusswaffen bzw. sonstigen Waffen dürfen Sie bei öffentlichen Veranstaltungen „bei sich“ haben?

Kurze Antwort

Richtig ist: Keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes.

  • A)<p>Erlaubt ist das Führen eines Schreckschussrevolvers, wenn ich den Kleinen Waffenschein habe.</p>
  • B)Steinschlosspistole, weil ich die nach dem WaffG ohnehin führen darf.
  • C)Keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes.

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