NiedersachsenRechtNDS-RE-445-2022

Welche Schusswaffen bzw. sonstigen Waffen dürfen Sie bei öffentlichen Veranstaltungen „bei sich“ haben?

Kurze Antwort

Bei öffentlichen Veranstaltungen dürfen keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes mitgeführt werden.

  • A)Erlaubt ist das Führen eines Schreckschussrevolvers, wenn ich den Kleinen Waffenschein habe.
  • B)Steinschlosspistole, weil ich die nach dem WaffG ohnehin führen darf.
  • C)Keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes.
Erklärung

Das WaffG verbietet das Führen von Waffen bei Volksfesten, Sportveranstaltungen, Märkten etc., unabhängig von Kleinem Waffenschein oder historischen Vorderladern. Ausnahmen bedürfen einer behördlichen Ausnahmegenehmigung, die hier nicht vorliegt.

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