NiedersachsenRechtNDS-RE-321-2022

Welche Schusswaffen zählen zu den „verbotenen Waffen“?

Kurze Antwort

Verbotene Schusswaffen sind u. a. Vorderschaftrepetierflinten mit Pistolengriff statt Hinterschaft sowie Schießkugelschreiber; Betäubungsgewehre zählen nicht dazu.

  • A)Vorderschaftrepetierflinten bei denen der Hinterschaft durch einen Pistolengriff ersetzt wurde
  • B)Betäubungsgewehre
  • C)Schießkugelschreiber
Erklärung

Das WaffG (Anlage 2 Abschnitt 1) verbietet Vorderschaftrepetierflinten mit Kurzwaffengriff und verkleidete Waffen wie Schießkugelschreiber. Betäubungsgewehre sind keine verbotenen Waffen und dürfen mit entsprechender Erlaubnis verwendet werden.

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