Kurze Antwort
Richtig ist: Sie werden durch ein herrenloses Tier angegriffen.
Notstand (§34 StGB) liegt vor, wenn eine gegenwärtige Gefahr besteht, die nicht auf einem menschlichen Angriff beruht, und du zur Abwehr ein Rechtsgut geringfügig beeinträchtigen darfst. Der Angriff durch ein herrenloses Tier ist eine solche Gefahr. Ein Angriff durch eine Person wäre Notwehr, das Finden einer geladenen Waffe ist keine akute Gefahrensituation.
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