Kurze Antwort
Richtig ist: ein Abzugssystem.
Richtig ist: ein Abzugssystem. Abzüge gelten waffenrechtlich nicht als „wesentliche Teile“ und sind daher erlaubnisfrei erwerbbar. Austauschläufe und Wechselsysteme sind wesentliche Teile und stehen der Schusswaffe gleich – ihr Erwerb ist nur mit entsprechender Erlaubnis (z. B. WBK) möglich.
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