Kurze Antwort
Für die amtliche Fleischuntersuchung ist der gesamte Wildkörper einschließlich der Innereien vorzulegen.
Nur der ganze Tierkörper mit Aufbruch erlaubt eine vollständige Beurteilung auf bedenkliche Merkmale. Einzelne Organe oder nur das Haupt reichen für eine ordnungsgemäße Fleischbeschau nicht aus.
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