Kurze Antwort
Richtig sind: Dachs und Iltis.
In befriedeten Bezirken ruht die Jagd, aber Eigentümer dürfen nach jagdrechtlichen Bestimmungen bestimmtes Raubwild fangen. Zulässig sind Dachs und Iltis; Wildkatze ist streng geschützt, Mauswiesel nicht freigegeben. Regelungen können je nach Bundesland variieren.
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