NiedersachsenRechtNDS-RE-56-2022

Welche Tierart dürfen Eigentümer eines befriedeten Bezirks im Rahmen der jagdrechtlichen Bestimmungen dort fangen?

Kurze Antwort

Richtig sind: Dachs und Iltis.

  • A)Wildkatze
  • B)Mauswiesel
  • C)Dachs
  • D)Iltis
Erklärung

In befriedeten Bezirken ruht die Jagd, aber Eigentümer dürfen nach jagdrechtlichen Bestimmungen bestimmtes Raubwild fangen. Zulässig sind Dachs und Iltis; Wildkatze ist streng geschützt, Mauswiesel nicht freigegeben. Regelungen können je nach Bundesland variieren.

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