NiedersachsenRechtNDS-RE-31-2022

Welche Tierart unterliegt nach dem Niedersächsischen Jagdgesetz dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

Richtig sind: Waschbär und Mink.

  • A)Waschbär
  • B)Bisam
  • C)Wanderratte
  • D)Mink
Erklärung

Richtig sind Waschbär und Mink: Beide sind in Niedersachsen per Landesjagdrecht als jagdbar bestimmt (§ 2 Abs. 2 BJG ermöglicht das). Bisam und Wanderratte unterliegen dort nicht dem Jagdrecht, sie gelten nicht als Wildarten nach NJagdG. Regulations may vary depending on the federal state.

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