NiedersachsenRechtNDS-RE-27-2022

Welche Tierarten unterliegen nicht dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

Richtig sind: Eichelhäher und Kormoran.

  • A)Rabenkrähe
  • B)Wachtel
  • C)Eichelhäher
  • D)Kormoran
Erklärung

Richtig sind Eichelhäher und Kormoran. Grund: Nach Bundesjagdgesetz unterliegt von den genannten nur die Wachtel dem Jagdrecht; die Rabenkrähe kann je nach Bundesland jagdbar sein. Eichelhäher und Kormoran unterliegen grundsätzlich dem Naturschutzrecht; Kormorane dürfen nur auf Basis spezieller Landes-Kormoranverordnungen bejagt werden. Regulierung kann je nach Bundesland variieren.

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