NiedersachsenRechtNDS-RE-492-2022

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, bevor der Schießbetrieb aufgenommen werden darf?

Kurze Antwort

Vor Aufnahme des Schießbetriebs müssen eine verantwortliche Aufsichtsperson anwesend sein sowie Waffen und Munition der Standzulassung entsprechen.

  • A)Eine verantwortliche Aufsichtsperson muss anwesend sein.
  • B)Die Waffen müssen geladen werden.
  • C)Waffen und Munition müssen der Standzulassung entsprechen.
Erklärung

Die Aufsichtsperson gewährleistet den sicheren Ablauf des Schießbetriebs. Waffen und Munition müssen für die jeweilige Schießstätte zugelassen sein; geladen werden dürfen die Waffen erst nach Freigabe.

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