Kurze Antwort
Vor Aufnahme des Schießbetriebs müssen eine verantwortliche Aufsichtsperson anwesend sein sowie Waffen und Munition der Standzulassung entsprechen.
Die Aufsichtsperson gewährleistet den sicheren Ablauf des Schießbetriebs. Waffen und Munition müssen für die jeweilige Schießstätte zugelassen sein; geladen werden dürfen die Waffen erst nach Freigabe.
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