Kurze Antwort
Richtig ist: <p>Die Schützen dürfen nur in das Treiben hineinschießen, wenn der Jagdleiter dies genehmigt hat und eine Gefährdung ausgeschlossen ist</p>.
Richtig ist Option 2: In das Treiben darf mit Büchsen- oder Flintenlaufgeschossen nur geschossen werden, wenn der Jagdleiter es ausdrücklich erlaubt und eine Gefährdung ausgeschlossen ist (VSG 4.4 §4, Durchführungsanweisung). Hintergrund: Einzelgeschosse haben hohe Reichweite und Abprallgefahr; ohne klare Freigabe und sicheren Kugelfang wäre das Anschlagen in Richtung Treiber/Schützen unzulässig.
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