Kurze Antwort
Richtig ist: Bundesnaturschutzgesetz.
Richtig ist das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Es regelt den allgemeinen, besonderen und strengen Schutz aller wild lebenden Arten, die nicht dem Jagd- oder Fischereirecht unterliegen (§§ 37, 39, 44 BNatSchG). Bundeswildschutzverordnung und Tierschutzgesetz haben andere Schwerpunkte und erfassen diesen Artenschutzbereich nicht umfassend.
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