NiedersachsenRechtNDS-RE-559-2022

Welche Waldbereiche sind vom freien Betretensrecht ausgenommen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Forstkulturen und Forstdickungen.

  • A)Forstkulturen und Forstdickungen
  • B)Wildäsungsflächen
  • C)Stangen- und Althölzer

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