NiedersachsenRechtNDS-RE-559-2022

Welche Waldbereiche sind vom freien Betretensrecht ausgenommen?

Kurze Antwort

Vom freien Betretensrecht ausgenommen sind Forstkulturen und Forstdickungen.

  • A)Forstkulturen und Forstdickungen
  • B)Wildäsungsflächen
  • C)Stangen- und Althölzer
Erklärung

In jungen Kulturen und Dickungen besteht hohe Schaden- und Störungsgefahr für den Bestand sowie für Wild. Daher ist das Betreten dort grundsätzlich untersagt, während ältere Bestände wie Stangen- und Althölzer grundsätzlich betreten werden dürfen.

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