Kurze Antwort
Vom freien Betretensrecht ausgenommen sind Forstkulturen und Forstdickungen.
In jungen Kulturen und Dickungen besteht hohe Schaden- und Störungsgefahr für den Bestand sowie für Wild. Daher ist das Betreten dort grundsätzlich untersagt, während ältere Bestände wie Stangen- und Althölzer grundsätzlich betreten werden dürfen.
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