Kurze Antwort
Richtig ist: Feldhase.
Richtig ist der Feldhase. Nach Bundesjagdgesetz gilt Nachtzeit von 1,5 h nach Sonnenuntergang bis 1,5 h vor Sonnenaufgang; für viele Wildarten besteht in dieser Zeit ein Nachtjagdverbot. Der Feldhase ist davon ausgenommen und darf – im Rahmen seiner Jagdzeit – auch nachts bejagt werden; Stockente und Muffelwild nicht. Regelungen können je nach Bundesland variieren.
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