NiedersachsenRechtNDS-RE-144-2022

Welche Wildart darf auch zur Nachtzeit erlegt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Feldhase.

  • A)Stockente
  • B)Muffelwild
  • C)Feldhase
Erklärung

Richtig ist der Feldhase. Nach Bundesjagdgesetz gilt Nachtzeit von 1,5 h nach Sonnenuntergang bis 1,5 h vor Sonnenaufgang; für viele Wildarten besteht in dieser Zeit ein Nachtjagdverbot. Der Feldhase ist davon ausgenommen und darf – im Rahmen seiner Jagdzeit – auch nachts bejagt werden; Stockente und Muffelwild nicht. Regelungen können je nach Bundesland variieren.

Jägerprüfung Niedersachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten
Welche Wildart darf auch zur Nachtzeit erlegt werden? | Jägerprüfung Niedersachsen – GrünesAbi | GrünesAbi