NiedersachsenRechtNDS-RE-243-2022

Welche Wildart darf (ohne Ausnahmegenehmigung) nicht mit der Falle bejagt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Rabenkrähe.

  • A)Rabenkrähe
  • B)Marderhund
  • C)Baummarder
Erklärung

Richtig ist die Rabenkrähe. Rabenvögel (wie Raben- und Nebelkrähe) sind in vielen Ländern zwar jagdbar, dürfen aber nicht der Fallenjagd unterliegen; Fallenfang ist dem Haarraubwild (z. B. Fuchs, Marderhund, Baummarder) vorbehalten. Regelungen können je nach Bundesland variieren.

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