NiedersachsenRechtNDS-RE-555-2022

Welche Wildart darf sich der Jagdausübungsberechtigte in seinem Revier aneignen und verkaufen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Rebhuhn.

  • A)Rebhuhn
  • B)Hohltaube
  • C)Wachtel
Erklärung

Richtig ist das Rebhuhn. Es unterliegt dem Jagdrecht und ist nicht nach Bundesartenschutzrecht vom gewerblichen Verkehr ausgeschlossen, daher darf sich der Jagdausübungsberechtigte erlegtes Rebhuhn aneignen und verkaufen. Hohltaube und Wachtel sind jagdbar, unterliegen aber Einschränkungen: Sie dürfen nicht gewerblich in den Verkehr gebracht werden.

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