Kurze Antwort
Nachtzeit ist die Zeit von 1½ Stunden nach Sonnenuntergang bis 1½ Stunden vor Sonnenaufgang.
Das Bundesjagdgesetz definiert die Nachtzeit exakt so. In dieser Zeit ist das Erlegen von Wild grundsätzlich verboten, mit gesetzlich benannten Ausnahmen (z. B. Schwarzwild, Fuchs, Dachs).
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