Kurze Antwort
Bei Schrotpatronen 12/70 muss auf der Hülse die Längenangabe „70“ (Hülsenlänge im abgeschossenen Zustand) aufgebracht sein.
Das Kaliber „12“ steht am Hülsenboden, die Patronenlänge „70 mm“ wird seitlich auf der Hülse angegeben. Anzahl der Schrote ist kein verpflichtendes Kennzeichen.
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