NiedersachsenRechtNDS-RE-389-2022

Welche zusätzlichen Angaben müssen Schrotpatronen im Kaliber 12/70 aufweisen?

Kurze Antwort

Bei Schrotpatronen 12/70 muss auf der Hülse die Längenangabe „70“ (Hülsenlänge im abgeschossenen Zustand) aufgebracht sein.

  • A)keine zusätzlichen Angaben erforderlich
  • B)auf der Hülse die Längenangabe 70
  • C)Angabe der Anzahl der Schrote
Erklärung

Das Kaliber „12“ steht am Hülsenboden, die Patronenlänge „70 mm“ wird seitlich auf der Hülse angegeben. Anzahl der Schrote ist kein verpflichtendes Kennzeichen.

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