Kurze Antwort
Beim Benutzen des Jägernotwegs dürfen Langwaffen nur ungeladen mitgeführt werden.
Auf dem Jägernotweg ist das Führen geladener Waffen unzulässig; die Büchse muss entladen sein. Vorgaben wie verschlossenes Futteral, Wild im Rucksack oder eine Ausnahmegenehmigung sind hierfür nicht vorgeschrieben.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.