Kurze Antwort
Richtig ist: Bestätigten Jagdaufsehern und Polizeibeamten.
Richtig ist: bestätigten Jagdaufsehern und Polizeibeamten. Begründung: Nach § 15 BJagdG musst du bei Jagdausübung deinen Jagdschein mitführen und auf Verlangen der Polizei sowie jagdschutzberechtigter Personen vorzeigen. Bestätigte Jagdaufseher sind jagdschutzberechtigt; Jagdgenossenschaftsvorsitzende oder Spaziergänger haben kein Vorzeigerecht.
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