NiedersachsenRechtNDS-RE-95-2022

Welchen Personen ist der Jagdschein auf Verlangen vorzuzeigen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Bestätigten Jagdaufsehern und Polizeibeamten.

  • A)Jagdschutzberechtigten
  • B)Dem Jagdgenossenschaftsvorsitzenden
  • C)Bestätigten Jagdaufsehern und Polizeibeamten
  • D)Spaziergängern, die sich im Jagdbezirk aufhalten
Erklärung

Richtig ist: bestätigten Jagdaufsehern und Polizeibeamten. Begründung: Nach § 15 BJagdG musst du bei Jagdausübung deinen Jagdschein mitführen und auf Verlangen der Polizei sowie jagdschutzberechtigter Personen vorzeigen. Bestätigte Jagdaufseher sind jagdschutzberechtigt; Jagdgenossenschaftsvorsitzende oder Spaziergänger haben kein Vorzeigerecht.

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