Kurze Antwort
Es ist ein Mindestabstand von 3 Metern zur Grundstücksgrenze einzuhalten.
Nach Nachbarschaftsrecht sind für hochwachsende Bäume (bis etwa 15 m) 3 m Grenzabstand vorgeschrieben. So werden Beschattung, Wurzel- und Kronenkonflikte zum Nachbarn minimiert.
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