NiedersachsenNatur & JagdpraxisNDS-NA-187-2022

Welcher Abstand von der Grundstücksgrenze ist nach dem Nachbarschaftsrecht zu wahren, wenn man Bäume pflanzen will, die bis zu 15 m hoch werden?

Kurze Antwort

Es ist ein Mindestabstand von 3 Metern zur Grundstücksgrenze einzuhalten.

  • A)1 m
  • B)2 m
  • C)3 m
Erklärung

Nach Nachbarschaftsrecht sind für hochwachsende Bäume (bis etwa 15 m) 3 m Grenzabstand vorgeschrieben. So werden Beschattung, Wurzel- und Kronenkonflikte zum Nachbarn minimiert.

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