Kurze Antwort
Richtig ist: Fährtenbruch, Fluchtrichtung unbekannt.
Richtig ist: Fährtenbruch, Fluchtrichtung unbekannt. „Doppelt geäftert“ heißt, dem Fährtenbruch werden zwei kleine Querbrüche (Afterbrüche) beigelegt, um anzuzeigen, dass die Fluchtrichtung des beschossenen Stückes nicht festgestellt werden konnte. Warte- und Standplatzbruch werden nicht geäftert.
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