NiedersachsenRechtNDS-RE-352-2022

Welcher der hier genannten Gegenstände ist keine Munition im Sinne des Waffengesetzes?

Kurze Antwort

Diabolos und Zündhütchen sind keine Munition im Sinne des WaffG, Platzpatronen hingegen schon.

  • A)Geschosse für Druckluftgewehre (Diabolos).
  • B)Platzpatronen für Schreckschusswaffen.
  • C)Zündhütchen für Vorderladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussion).
Erklärung

Munition sind u. a. Hülsen mit Ladung, die ein Geschoss enthalten (Patronenmunition) oder ohne Geschoss (Kartuschenmunition). Diabolos sind nur Geschosse, Zündhütchen sind Anzündsätze; beide gelten nicht als Munition nach WaffG.

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