NiedersachsenRechtNDS-RE-54-2022

Welcher Grundsatz gilt in befriedeten Bezirken?

Kurze Antwort

In befriedeten Bezirken ruht die Jagd, sodass die Jagdausübung dort grundsätzlich verboten ist.

  • A)die Jagdausübung ist verboten
  • B)in befriedeten Bezirken ruht die Jagd
  • C)befriedete Bezirke dürfen von Jägern in Jagdausrüstung betreten werden
Erklärung

Nach § 6 BJagdG ist in befriedeten Bezirken die Jagdausübung untersagt, da dort die Jagd ruht. Ausnahmen sind nur behördlich gestattete, beschränkte Jagdausübungen, etwa zur Schadensverhütung.

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