NiedersachsenRechtNDS-RE-73-2022

Welcher Mehrheit bedürfen die Beschlüsse in der Jagdgenossenschaftsversammlung?

Kurze Antwort

Beschlüsse der Jagdgenossenschaftsversammlung bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche.

  • A)nur der Mehrheit der anwesenden Jagdgenossen
  • B)der Mehrheit aller Jagdgenossen
  • C)der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche
Erklärung

Erforderlich ist eine doppelte Mehrheit: Es müssen mehr Jagdgenossen zustimmen als dagegenstimmen, und zugleich muss die zustimmende Grundfläche die Mehrheit der vertretenen Fläche bilden.

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