Kurze Antwort
Richtig ist: Jagdschein.
Richtig ist der Jagdschein. Für Jäger ersetzt der gültige Jahresjagdschein die Erwerbserlaubnis für Langwaffen; er berechtigt zum Erwerb, danach muss die Waffe binnen 14 Tagen in die grüne WBK eingetragen werden. Eine Waffenbesitzkarte ist das Register der Waffen, aber ohne Jagdschein keine Erwerbsberechtigung für Jäger; ein Sportschützenausweis genügt waffenrechtlich nicht. Hinweis: Es handelt sich hierbei um die originale Prüfungsfrage des Landes Niedersachsen. Eigentlich müsste die Frage präziser formuliert sein: "Welcher Nachweis ist als Erwerbsberechtigung für Jäger von erlaubnispflichtigen Langwaffen erforderlich?" Hintergrund: Sportschützen benötigen z. B. für den Erwerb von Langwaffen die Waffenbesitzkarte und auch für Jäger ist beim Erwerb von Kurzwaffen der Voreintrag in der Waffenbesitzkarte Pflicht! Lediglich die erste Langwaffe kann ein Jäger mit dem Jagdschein erwerben. Danach wird mit der Meldung bei der Behörde ohnehin die WBK ausgestellt.
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