Kurze Antwort
Unter Naturschutzaspekten eignet sich eine landwirtschaftlich genutzte Fläche für die Anlage eines Wildackers.
Magerrasen und Feuchtwiesen sind häufig schutzwürdige Biotope, auf denen Eingriffe wie Wildäcker unzulässig sind. Auf bestehendem Ackerland lässt sich ein Wildacker naturschutzkonform und rechtssicher anlegen.
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