Kurze Antwort
Der Abschussplan ist der zuständigen Jagdbehörde einzureichen.
Die Jagdbehörde bestätigt oder setzt Abschusspläne fest und überwacht deren Erfüllung. Hegegemeinschaften und Hegeringe können beteiligen oder abstimmen, sind aber nicht die Einreichstelle. Regulierung kann je nach Bundesland variieren.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.