NiedersachsenRechtNDS-RE-150-2022

Welcher Stelle ist der Abschussplan einzureichen?

Kurze Antwort

Der Abschussplan ist der zuständigen Jagdbehörde einzureichen.

  • A)der zuständigen Jagdbehörde
  • B)der zuständigen Hegegemeinschaft
  • C)dem Leiter des zuständigen Hegeringes
Erklärung

Die Jagdbehörde bestätigt oder setzt Abschusspläne fest und überwacht deren Erfüllung. Hegegemeinschaften und Hegeringe können beteiligen oder abstimmen, sind aber nicht die Einreichstelle. Regulierung kann je nach Bundesland variieren.

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