NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-61-2022

Welches Dokument berechtigt auch zum Erwerb von Munition?

Kurze Antwort

Der gültige Jagdschein berechtigt zum Erwerb von Munition für Langwaffen.

  • A)Europäischer Feuerwaffenpass
  • B)Jagdschein (nur für Langwaffenmunition)
  • C)Polizeidienstausweis
Erklärung

Für Kurzwaffenmunition reicht der Jagdschein nicht aus. Dafür ist eine Waffenbesitzkarte mit eingetragener Munitionserwerbsberechtigung für das jeweilige Kaliber erforderlich.

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