Kurze Antwort
Der gültige Jagdschein berechtigt zum Erwerb von Munition für Langwaffen.
Für Kurzwaffenmunition reicht der Jagdschein nicht aus. Dafür ist eine Waffenbesitzkarte mit eingetragener Munitionserwerbsberechtigung für das jeweilige Kaliber erforderlich.
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