Kurze Antwort
Richtig ist: Auerwild, Seeadler.
Richtig ist Auerwild und Seeadler. Nach § 2 Abs. 4 BJagdG zählen beim Federwild nur Auerwild sowie Stein- und Seeadler zum Hochwild; alle übrigen Federwildarten (z. B. Hasel- und Birkwild, Graureiher, Großtrappe) gehören zum Niederwild.
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