Kurze Antwort
Richtig ist: Südfrüchte.
Südfrüchte sind nicht artgerecht und zählen zu weiterverarbeiteten bzw. nicht heimischen Lebensmitteln, die bei der Wildfütterung unzulässig sind. Erlaubt und geeignet sind naturbelassene, heimische pflanzliche Futtermittel wie Eicheln (Mast) oder Silagen (z. B. Mais-/Grünsillage).
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