NiedersachsenRechtNDS-RE-140-2022

Welches Futtermittel darf zur Wildfütterung nicht verwendet werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Südfrüchte.

  • A)Silage
  • B)Eicheln
  • C)Südfrüchte
Erklärung

Südfrüchte sind nicht artgerecht und zählen zu weiterverarbeiteten bzw. nicht heimischen Lebensmitteln, die bei der Wildfütterung unzulässig sind. Erlaubt und geeignet sind naturbelassene, heimische pflanzliche Futtermittel wie Eicheln (Mast) oder Silagen (z. B. Mais-/Grünsillage).

Jägerprüfung Niedersachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten