Kurze Antwort
Richtig ist: Leib / Leben.
Richtig ist Leib/Leben. In der Rechtsgüterabwägung hat der Schutz von Leib und Leben stets Vorrang vor Freiheit und Eigentum. Deshalb dürfen in Notwehr/Notstand stärkere Mittel eingesetzt werden, wenn es um die Abwehr von Lebensgefahr oder schweren Körperverletzungen geht.
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