NiedersachsenRechtNDS-RE-380-2022

Welches Kennzeichen muss u. a. auf einem Großkaliber-Revolver angebracht sein?

Kurze Antwort

Richtig sind: Bezeichnung der Munition und Herstellerzeichen.

  • A)Bezeichnung der Munition
  • B)Herstellerzeichen
  • C)Warnhinweis „Gefährlich...“
Erklärung

Richtig sind Bezeichnung der Munition und Herstellerzeichen. Nach § 24 WaffG müssen auf den wesentlichen Teilen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe u. a. Hersteller-/Markenzeichen und die Munitionsbezeichnung dauerhaft angebracht sein; ein Warnhinweis ist nicht vorgeschrieben.

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