Kurze Antwort
Richtig sind: Bezeichnung der Munition und Herstellerzeichen.
Richtig sind Bezeichnung der Munition und Herstellerzeichen. Nach § 24 WaffG müssen auf den wesentlichen Teilen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe u. a. Hersteller-/Markenzeichen und die Munitionsbezeichnung dauerhaft angebracht sein; ein Warnhinweis ist nicht vorgeschrieben.
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