NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-111-2022

Welches sind die Voraussetzungen des rechtfertigenden Notstandes?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>gegenwärtige, nicht mit geringerem Eingriff abwehrbare Gefahr für ein Rechtsgut; wesentliches Überwiegen des geschützten Interesses</p>.

  • A)<p>gegenwärtige, nicht mit geringerem Eingriff abwehrbare Gefahr für ein Rechtsgut; wesentliches Überwiegen des geschützten Interesses</p>
  • B)Absicht, die Gefahr nicht von sich oder einem anderen abzuwenden
  • C)gegenwärtiger rechtswidriger Angriff
Erklärung

Richtig ist Option 1: Beim rechtfertigenden Notstand (§ 34 StGB) muss eine gegenwärtige Gefahr für ein Rechtsgut bestehen, die nicht anders oder nur mit geringerem Eingriff abwendbar ist, und das geschützte Interesse muss das beeinträchtigte deutlich überwiegen. Anders als Notwehr geht es nicht um einen menschlichen Angreifer, sondern um eine Gefahrensituation; es gilt stets das mildeste geeignete Mittel. Option 2 ist unsinnig, Option 3 beschreibt Notwehr, nicht Notstand.

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