Kurze Antwort
Verboten sind Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, Gegenstände des täglichen Gebrauchs vorzutäuschen (z. B. Stockdegen, Kugelschreiberstilette).
Diese Täuschungswaffen sind in Anlage 2 Abschnitt 1 WaffG ausdrücklich verboten. Harpunen und Vorderschaftrepetierer sind nicht per se verboten; verboten sind nur bestimmte Ausführungen, etwa Vorderschaftrepetierflinten mit Kurzwaffengriff.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.