NiedersachsenRechtNDS-RE-318-2022

Welches sind „verbotene Waffen“ im Sinne des Waffengesetzes?

Kurze Antwort

Richtig ist: Schlagring, Stockdegen, Würgeholz (Nun-Chaku).

  • A)Blasrohr, Harpune, Armbrust
  • B)halbautomatisches Gewehr / halbautomatische Pistole
  • C)Schlagring, Stockdegen, Würgeholz (Nun-Chaku)
Erklärung

Richtig ist: Schlagring, Stockdegen, Würgeholz (Nun-Chaku). Diese Gegenstände sind in Anlage 2 Abschnitt 1 WaffG ausdrücklich als verbotene Waffen gelistet; der Umgang ist grundsätzlich untersagt. Blasrohr/Harpune/Armbrust sowie halbautomatische Waffen sind nicht per se verboten (teils erlaubnispflichtig bzw. jagdlich reglementiert), daher falsch.

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