Kurze Antwort
Richtig sind: Verteidigungslage und Verteidigungswille und Erforderlichkeit.
Richtig sind: Verteidigungslage und Verteidigungswille sowie Erforderlichkeit. Notwehr setzt einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff voraus (Verteidigungslage) und den Willen, diesen abzuwehren; zudem muss die Verteidigung das mildeste geeignete Mittel sein (Erforderlichkeit). Ein „rechtmäßiger Angriff“ kann per Definition keine Notwehrlage begründen.
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