Kurze Antwort
Richtig sind: Rehwild und alles Schalenwild (mit Ausnahme des Schwarzwildes) sowie Auer-, Birk- und Rackelwild.
Richtig ist: Rehwild sowie alles Schalenwild außer Schwarzwild und zusätzlich Auer-, Birk- und Rackelwild. Grundlage ist § 21 BJagdG: Abschuss nur auf Grund und im Rahmen eines bestätigten/festgesetzten Abschussplanes. Schwarzwild ist ausgenommen; Auer-, Birk- und Rackelwild sind jagdpraktisch ganzjährig geschont, stehen aber formal im Gesetz. Regelungen können je nach Bundesland abweichen.
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