NiedersachsenRechtNDS-RE-159-2022

Welches Wild darf in freier Wildbahn nur auf Grund und im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Rehwild und alles Schalenwild (mit Ausnahme des Schwarzwildes) sowie Auer-, Birk- und Rackelwild.

  • A)Rehwild
  • B)alles Wild mit Ausnahme des Raubwildes
  • C)alles Schalenwild, das zum Hochwild zählt
  • D)alles Schalenwild (mit Ausnahme des Schwarzwildes) sowie Auer-, Birk- und Rackelwild
Erklärung

Richtig ist: Rehwild sowie alles Schalenwild außer Schwarzwild und zusätzlich Auer-, Birk- und Rackelwild. Grundlage ist § 21 BJagdG: Abschuss nur auf Grund und im Rahmen eines bestätigten/festgesetzten Abschussplanes. Schwarzwild ist ausgenommen; Auer-, Birk- und Rackelwild sind jagdpraktisch ganzjährig geschont, stehen aber formal im Gesetz. Regelungen können je nach Bundesland abweichen.

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