NiedersachsenRechtNDS-RE-157-2022

Welches Wild darf nur im Rahmen eines Abschussplans erlegt werden?

Kurze Antwort

Nur Damwild darf im Rahmen eines Abschussplans erlegt werden.

  • A)Schwarzwild
  • B)Damwild
  • C)Haselwild
Erklärung

Für Schalenwild gilt grundsätzlich Abschussplanung, ausgenommen ist Schwarzwild. Damwild als Schalenwild unterliegt daher der Planvorgabe; Haselwild (Haselhuhn) ist nicht betroffen.

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