Kurze Antwort
Nur Damwild darf im Rahmen eines Abschussplans erlegt werden.
Für Schalenwild gilt grundsätzlich Abschussplanung, ausgenommen ist Schwarzwild. Damwild als Schalenwild unterliegt daher der Planvorgabe; Haselwild (Haselhuhn) ist nicht betroffen.
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