NiedersachsenRechtNDS-RE-143-2022

Welches Wild darf zur Nachtzeit bejagt werden?

Kurze Antwort

Schwarzwild darf zur Nachtzeit bejagt werden.

  • A)Rehwild
  • B)Schwarzwild
  • C)Fasan
Erklärung

Als Nachtzeit gilt der Zeitraum von eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang. Das Nachtjagdverbot gilt für Rehwild und Fasan, nicht jedoch für Schwarzwild.

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