Kurze Antwort
Zum Niederwild zählt unter anderem der Seehund, während Steinadler, Auerwild und das Schalenwild wie Schwarzwild nicht dazu gehören.
Nach BJagdG gehört alles Wild außer Hochwild zum Niederwild; Hochwild sind Schalenwild außer Rehwild sowie Auer-, See- und Steinadler. Der Seehund zählt zum Niederwild und ist in einigen Küstenländern jagdbar.
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