NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-68-2022

Wem dürfen Sie während Ihres Urlaubs eine erlaubnispflichtige Waffe vorübergehend zur sicheren Aufbewahrung überlassen?

Kurze Antwort

Während des Urlaubs dürfen Sie eine erlaubnispflichtige Waffe zur sicheren Aufbewahrung vorübergehend einem Waffenhändler überlassen.

  • A)Einem Waffenhändler.
  • B)Einer volljährigen Person meines Vertrauens.
  • C)Einer über 25-jährigen Person meines Vertrauens.
Erklärung

Überlassen ist nur an Berechtigte zulässig; ein Waffenhändler ist berechtigt und kann die Waffe ordnungsgemäß verwahren. Volljährige Vertrauenspersonen ohne waffenrechtliche Erlaubnis sind dafür nicht zulässig.

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