Kurze Antwort
Während des Urlaubs dürfen Sie eine erlaubnispflichtige Waffe zur sicheren Aufbewahrung vorübergehend einem Waffenhändler überlassen.
Überlassen ist nur an Berechtigte zulässig; ein Waffenhändler ist berechtigt und kann die Waffe ordnungsgemäß verwahren. Volljährige Vertrauenspersonen ohne waffenrechtliche Erlaubnis sind dafür nicht zulässig.
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