NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-69-2022

Wem dürfen Sie während Ihres Urlaubs eine erlaubnispflichtige Waffe vorübergehend zur sicheren (nicht gewerblichen) Aufbewahrung überlassen?

Kurze Antwort

Die vorübergehende sichere Aufbewahrung darf einem Inhaber einer gültigen Waffenbesitzkarte überlassen werden.

  • A)Einem befreundeten Polizeibeamten.
  • B)Dem Kundenbetreuer (über 21 Jahre alt) meiner Bank, sofern er die Waffe im Tresorraum lagert
  • C)Einem Inhaber einer Waffenbesitzkarte.
Erklärung

Verwahrung ist nur an Berechtigte zulässig; berechtigt ist hier der WBK-Inhaber mit geeignetem Waffenschrank. Polizeibeamte oder Bankmitarbeiter ohne eigene waffenrechtliche Erlaubnis sind dafür nicht zulässig.

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