NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-69-2022

Wem dürfen Sie während Ihres Urlaubs eine erlaubnispflichtige Waffe vorübergehend zur sicheren (nicht gewerblichen) Aufbewahrung überlassen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Einem Inhaber einer Waffenbesitzkarte.

  • A)Einem befreundeten Polizeibeamten.
  • B)<p>Dem Kundenbetreuer (über 21 Jahre alt) meiner Bank, sofern er die Waffe im Tresorraum lagert</p>
  • C)Einem Inhaber einer Waffenbesitzkarte.

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