NiedersachsenRechtNDS-RE-8-2022

Wem gehören die sich in Freiheit befindlichen wildlebenden Tiere?

Kurze Antwort

Sich in Freiheit befindliche wildlebende Tiere sind herrenlos und gehören niemandem.

  • A)dem Jagdausübungsberechtigten
  • B)dem Grundstückseigentümer
  • C)niemandem
Erklärung

Nach § 960 BGB sind wilde Tiere herrenlos, solange sie sich in Freiheit befinden. Der Jagdausübungsberechtigte hat lediglich das Aneignungsrecht an jagdbarem Wild.

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