NiedersachsenRechtNDS-RE-10-2022

Wem steht das Aneignungsrecht an den Eiern des Federwildes zu?

Kurze Antwort

Das Aneignungsrecht an den Eiern des Federwildes steht ausschließlich dem Jagdausübungsberechtigten zu.

  • A)dem Jagdausübungsberechtigten
  • B)jedermann
  • C)keinem
Erklärung

Nach § 1 Abs. 5 BJagdG umfasst das Jagdrecht auch die ausschließliche Befugnis, sich die Eier von Federwild anzueignen. Damit ist nur der Jagdausübungsberechtigte hierzu berechtigt; andere Personen sind ausgeschlossen.

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